Allgemeine Geschäftsbedingungen der IPTAM GmbH

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1.1. Vertragsabschluss

  1. Für Lieferungen und Leistungen der IPTAM GmbH gelten ausschließlich diese „Allge­meinen Geschäftsbedingungen der IPTAM GmbH“. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei Kaufleuten auch für Folgegeschäfte. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung des nicht ausschließlichen, zeitlich unbe­grenzten Nutzungsrechts an einem von der IPTAM GmbH entwickelten Softwareprodukt (im folgenden Software genannt) auf eine natürliche oder juristische Person (im folgenden Kunde genannt). Der Kunde erhält die Software in maschinenlesbarer Form auf einem Datenträger oder per Download. Die Software enthält von der IPTAM GmbH erstellte Programme, Scripte und Dateien sowie Programme, Scripte und Dateien, die unter einer Open Source Lizenz stehen.
  2. Nicht Vertragsgegenstand ist die Installation und Konfiguration und/oder Anpassung der Software. Solche Leistungen sind gesondert mit der IPTAM GmbH oder einem Partner der IPTAM GmbH zu vereinbaren.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung der Quellcodes der von der IPTAM GmbH erstellten Programme, Scripte und Dateien. Für die Programme, Scripte und Da­teien, die unter einer Open Source Lizenz stehen, werden dem Kunden die Quellcodes auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

1.3. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält das Recht, die Software unverändert auf jeder beliebigen Hardware, zur selben Zeit aber immer nur auf einer Hardware einzusetzen. Bei einem Wechsel auf eine neue Hardware ist die Software von der alten Hardware zu entfernen. Soll die Soft­ware auf mehreren Hardwaren gleichzeitig genutzt werden, so muss die Software für jede Installation einzeln gekauft werden. Für Installationen auf Hardware, die als Backup System vorgesehen ist, ist keine gesonderter Kauf der Software erforderlich.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, es sei denn, dass dies zur Nutzung der Software erforderlich ist (Installation auf der Festplatte). Er ist jedoch berechtigt, Sicherheitskopien der Software zu erstellen.
  3. Die IPTAM PBX 5, die bis zu fünf User unterstützt, darf kostenlos auf beliebig vielen Rechnern eingesetzt werden.
  4. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht. Der Kunde ist ins­besondere nicht berechtigt die Software zu vertreiben, vermieten, oder zu verleasen.
  5. Aufgrund des Urheberrechtsschutzes darf der Kunde keinerlei Änderungen an den von der IPTAM GmbH erstellten Programmen, Scripten und Dateien vornehmen.
  6. Es ist dem Kunden nicht gestattet die von der IPTAM GmbH entwickelten Programme zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

1.4. Übertragung an Dritte

  1. Der Kunde ist berechtigt die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, sofern der Dritte sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt. Bei der Über­tragung müssen auch sämtliche Kopien und Sicherheitskopien der Software übergeben werden. Das Recht auf Nutzung erlischt mit der Übergabe. Auf der Hardware installierte Software ist zu entfernen. Sollte es sich bei der übertragenen Software um ein Update handeln, so müssen auch alle früheren Versionen übertragen werden.

1.5. Gewährleistung

  1. Für die von der IPTAM GmbH gelieferten Software gilt die gesetzliche Gewährleistungs­frist.
  2. Der Kunde hat der IPTAM GmbH vorliegende Mängel schriftlich anzuzeigen.
  3. Für einen vorliegenden Mangel leistet die IPTAM GmbH nach Wahl der IPTAM GmbH Nachbesserung, Ersatz oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Bei Fehlschlag der Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Ver­trag zurückzutreten. Sollte sich die IPTAM GmbH zur Rückgängigmachung des Kaufver­trages entscheiden, ist es dem Kunden nicht gestattet die Software weiter zu nutzen.
  4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

1.6. Haftungsbeschränkung

  1. Die IPTAM GmbH stellt durch ausgiebige Tests sicher, dass die Software mit möglichst vielen Hardwarekomponenten und mit möglichst vielen anderen Systemen zusammen­arbeitet. Diese Tests können jedoch nie erschöpfend sein. Daher macht die IPTAM GmbH darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist Software herzustellen, die in allen Systemumgebungen und in Kombination mit allen anderen Systemen stets fehlerfrei arbeiten. Die IPTAM GmbH übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwe­cken des Kunden genügt und mit anderen Systemen des Kunden fehlerfrei zusammen­arbeitet. Die IPTAM GmbH empfiehlt, die Funktionalität des Softwareproduktes anhand der kostenlos erhältlichen Version für bis zu fünf Nutzer in der Systemumge­bung des Kunden zu evaluieren.
  2. Die IPTAM GmbH haftet unter keinen Umständen für indirekte oder zufällige Sonder- oder Folgeschäden gleich welcher Art, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, einschließlich etwaiger Schäden aus dem Verlust geschäftlichen Ansehens, von Arbeits­unterbrechung und sonstiger Betriebsstörungen.
  3. Die Haftung der IPTAM GmbH ist auf den Betrag der vereinbarten Vergütung beschränkt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IPTAM GmbH beruht. Des weiteren gilt die Haftungs­beschränkung nicht bei Personenschäden, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

1.7. Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter

  1. Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Ur­heberrechte durch die von der IPTAM GmbH gelieferte Software gegenüber dem Kunden geltend, und wird hierdurch die Nutzung der Software beeinträchtigt oder untersagt, so wird die IPTAM GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Software so verändern oder ersetzen, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Software gegenüber dem Dritten freistellen. Ist dies der IPTAM GmbH nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so hat sie die Software gegen Erstattung der vom Kunden entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Für die Nutzung der Software bis zur Rückgabe kann die IPTAM GmbH vom Kunden einen angemessenen Wertersatz verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
  2. Der Kunde hat die IPTAM GmbH unverzüglich schriftlich von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung zu informieren. Dem Kunden ist ohne vorherige Zustim­mung der IPTAM GmbH untersagt, derartige Ansprüche Dritter wegen einer Schutz­rechtsverletzung anzuerkennen oder diesbezüglich mit dem Dritten Regelungen zu treffen. Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet den Dritten darauf aufmerksam zu machen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Verstößt der Kunde gegen diese Obliegenheiten, wird die IPTAM GmbH von der Haftung gemäß Ziffer 7.1. frei. Dies gilt auch, wenn der Kunde selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung dadurch ver­ursacht wird, dass der Kunde die Software verändert oder zusammen mit nicht von der IPTAM GmbH gelieferten Softwareprodukten eingesetzt hat.

1.8. Datenschutz

  1. Die IPTAM GmbH speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten der Kunden in elektronischer Form. Die IPTAM GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

1.9. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die IPTAM GmbH und der Kunde werden in diesem Falle eine ungültige Bestimmung durch eine gültige ersetzen, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
  2. Auf die Vertragsbeziehungen mit der IPTAM GmbH findet deutsches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts Anwendung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schrift­lich vereinbart wurde.
  3. Gerichtsstand ist Aachen.