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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
IPTAM GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der IPTAM GmbH.pdf (59.44 KB)
1.Vertragsabschluss
Für
Lieferungen und Leistungen der IPTAM GmbH gelten ausschließlich
diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IPTAM GmbH“.
Diese Geschäftsbedingungen gelten bei Kaufleuten auch für
Folgegeschäfte. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung
des nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten
Nutzungsrechts an einem von der IPTAM GmbH entwickelten
Softwareprodukt (im folgenden Software genannt) auf eine natürliche
oder juristische Person (im folgenden Kunde genannt). Der Kunde
erhält die Software in maschinenlesbarer Form auf einem
Datenträger oder per Download. Die Software enthält von
der IPTAM GmbH erstellte Programme, Scripte und Dateien sowie
Programme, Scripte und Dateien, die unter einer Open Source Lizenz
stehen.
Nicht Vertragsgegenstand ist die Installation
und Konfiguration und/oder Anpassung der Software. Solche Leistungen
sind gesondert mit der IPTAM GmbH oder einem Partner der IPTAM GmbH
zu vereinbaren.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die
Überlassung der Quellcodes der von der IPTAM GmbH erstellten
Programme, Scripte und Dateien. Für die Programme, Scripte und
Dateien, die unter einer Open Source Lizenz stehen, werden dem
Kunden die Quellcodes auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
3.Nutzungsrechte
Der Kunde erhält das Recht, die Software
unverändert auf jeder beliebigen Hardware, zur selben Zeit aber
immer nur auf einer Hardware einzusetzen. Bei einem Wechsel auf eine
neue Hardware ist die Software von der alten Hardware zu entfernen.
Soll die Software auf mehreren Hardwaren gleichzeitig genutzt
werden, so muss die Software für jede Installation einzeln
gekauft werden. Für Installationen auf Hardware, die als Backup
System vorgesehen ist, ist keine gesonderter Kauf der Software
erforderlich.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software
zu vervielfältigen, es sei denn, dass dies zur Nutzung der
Software erforderlich ist (Installation auf der Festplatte). Er ist
jedoch berechtigt, Sicherheitskopien der Software zu erstellen.
Die IPTAM PBX 5, die bis zu fünf User
unterstützt, darf kostenlos auf beliebig vielen Rechnern
eingesetzt werden.
Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das
Nutzungsrecht nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht
berechtigt die Software zu vertreiben, vermieten, oder zu verleasen.
Aufgrund des Urheberrechtsschutzes darf der
Kunde keinerlei Änderungen an den von der IPTAM GmbH erstellten
Programmen, Scripten und Dateien vornehmen.
Es ist dem Kunden nicht gestattet die von der
IPTAM GmbH entwickelten Programme zurückzuentwickeln (Reverse
Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
4.Übertragung an Dritte
Der Kunde ist berechtigt die Nutzungsrechte
an Dritte zu übertragen, sofern der Dritte sich mit den
Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt. Bei der
Übertragung müssen auch sämtliche Kopien und
Sicherheitskopien der Software übergeben werden. Das Recht auf
Nutzung erlischt mit der Übergabe. Auf der Hardware
installierte Software ist zu entfernen. Sollte es sich bei der
übertragenen Software um ein Update handeln, so müssen
auch alle früheren Versionen übertragen werden.
5.Gewährleistung
Für die von der IPTAM GmbH gelieferten
Software gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Der Kunde hat der IPTAM GmbH vorliegende
Mängel schriftlich anzuzeigen.
Für einen vorliegenden Mangel leistet
die IPTAM GmbH nach Wahl der IPTAM GmbH Nachbesserung, Ersatz oder
Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Bei Fehlschlag der
Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollte sich die IPTAM
GmbH zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages
entscheiden, ist es dem Kunden nicht gestattet die Software weiter
zu nutzen.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.
6.Haftungsbeschränkung
Die IPTAM GmbH stellt durch ausgiebige Tests
sicher, dass die Software mit möglichst vielen
Hardwarekomponenten und mit möglichst vielen anderen Systemen
zusammenarbeitet. Diese Tests können jedoch nie
erschöpfend sein. Daher macht die IPTAM GmbH darauf aufmerksam,
dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist
Software herzustellen, die in allen Systemumgebungen und in
Kombination mit allen anderen Systemen stets fehlerfrei arbeiten.
Die IPTAM GmbH übernimmt deshalb keine Gewähr dafür,
dass das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des
Kunden genügt und mit anderen Systemen des Kunden fehlerfrei
zusammenarbeitet. Die IPTAM GmbH empfiehlt, die Funktionalität
des Softwareproduktes anhand der kostenlos erhältlichen Version
für bis zu fünf Nutzer in der Systemumgebung des
Kunden zu evaluieren.
Die IPTAM GmbH haftet unter keinen Umständen
für indirekte oder zufällige Sonder- oder Folgeschäden
gleich welcher Art, die sich aus der Nutzung der Software ergeben,
einschließlich etwaiger Schäden aus dem Verlust
geschäftlichen Ansehens, von Arbeitsunterbrechung und
sonstiger Betriebsstörungen.
Die Haftung der IPTAM GmbH ist auf den Betrag
der vereinbarten Vergütung beschränkt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
wenn der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten der IPTAM GmbH beruht. Des weiteren gilt die
Haftungsbeschränkung nicht bei Personenschäden, bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten
Dritter
Macht ein Dritter Ansprüche wegen der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch
die von der IPTAM GmbH gelieferte Software gegenüber dem Kunden
geltend, und wird hierdurch die Nutzung der Software beeinträchtigt
oder untersagt, so wird die IPTAM GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre
Kosten entweder die Software so verändern oder ersetzen, dass
es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder den Kunden von
Lizenzgebühren für die Benutzung der Software gegenüber
dem Dritten freistellen. Ist dies der IPTAM GmbH nicht zu
angemessenen Bedingungen möglich, so hat sie die Software gegen
Erstattung der vom Kunden entrichteten Vergütung
zurückzunehmen. Für die Nutzung der Software bis zur
Rückgabe kann die IPTAM GmbH vom Kunden einen angemessenen
Wertersatz verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden wegen einer
Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat die IPTAM GmbH unverzüglich
schriftlich von Ansprüchen Dritter wegen einer
Schutzrechtsverletzung zu informieren. Dem Kunden ist ohne vorherige
Zustimmung der IPTAM GmbH untersagt, derartige Ansprüche
Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung anzuerkennen oder
diesbezüglich mit dem Dritten Regelungen zu treffen. Stellt der
Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder
sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet den
Dritten darauf aufmerksam zu machen, dass mit der
Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung
nicht verbunden ist. Verstößt der Kunde gegen diese
Obliegenheiten, wird die IPTAM GmbH von der Haftung gemäß
Ziffer 7.1. frei. Dies gilt auch, wenn der Kunde selbst die
Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die
Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, dass der Kunde
die Software verändert oder zusammen mit nicht von der IPTAM
GmbH gelieferten Softwareprodukten eingesetzt hat.
8.Datenschutz
Die IPTAM GmbH speichert während der
Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten der Kunden in
elektronischer Form. Die IPTAM GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung
aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften.
9.Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die IPTAM GmbH und der Kunde werden in
diesem Falle eine ungültige Bestimmung durch eine gültige
ersetzen, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich
möglichst nahe kommt.
Auf die Vertragsbeziehungen mit der IPTAM
GmbH findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart wurde.
Gerichtsstand ist Aachen.
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